Welche Voraussetzungen gelten für einen assistierten Suizid?

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein Sterbewunsch freiverantwortlich ist. Dazu gehören die informierte Entscheidung, das Fehlen von Druck und ein über längere Zeit gefestigter Wille. Eine schwere körperliche Erkrankung ist keine zwingende Voraussetzung. Die ärztliche Prüfung bleibt in jedem Fall notwendig.

Hilfe in einer akuten Krise: Die TelefonSeelsorge ist rund um die Uhr kostenfrei und anonym erreichbar: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222. In einem Notfall wählen Sie die 112.

Grundlagen

Ist assistierter Suizid in Deutschland erlaubt?

Die Hilfe bei einer freiverantwortlichen Selbsttötung ist in Deutschland zulässig. Das Bundesverfassungsgericht hat am 26. Februar 2020 das Recht auf selbstbestimmtes Sterben anerkannt und das damalige Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für nichtig erklärt. Die Tötung auf Verlangen bleibt dagegen strafbar.

Mehr dazu finden Sie unter Rechtslage und Aufklärung.

Was bedeutet Freiverantwortlichkeit?

Bei der Prüfung stehen vier Fragen im Mittelpunkt:

  1. Kann die Person ihren Willen frei bilden und danach handeln, ohne dass eine akute psychische Störung dies beeinträchtigt?
  2. Kennt und versteht sie die für ihre Entscheidung wesentlichen Umstände und Alternativen?
  3. Entscheidet sie ohne unzulässigen Druck oder Einfluss anderer?
  4. Ist der Entschluss über längere Zeit gefestigt?

In unserem Verfahren beurteilen zwei Ärzte die Voraussetzungen in ausführlichen Gesprächen. Dabei erfolgt auch eine psychiatrische Untersuchung.

Was ist der Unterschied zwischen assistiertem Suizid und aktiver Sterbehilfe?

Beim assistierten Suizid bleibt die lebensbeendende Handlung bei der betroffenen Person. Bei einer Tötung auf Verlangen führt eine andere Person diese Handlung aus. Diese Abgrenzung ist rechtlich entscheidend.

  • Assistierter Suizid: Unterstützung bei einer freiverantwortlichen Selbsttötung; die Voraussetzungen müssen geprüft werden.
  • Aktive Sterbehilfe beziehungsweise Tötung auf Verlangen: nach § 216 Strafgesetzbuch strafbar.
  • Behandlungsbegrenzung, oft „passive Sterbehilfe“ genannt: Der Verzicht auf eine medizinische Behandlung kann zulässig sein, wenn er dem Patientenwillen entspricht. Dies ist von einer Tötung auf Verlangen zu unterscheiden.

Ärztliche Prüfung

Muss eine körperliche Erkrankung vorliegen?

Nein. Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben ist nicht auf schwere oder unheilbare Erkrankungen beschränkt. Unser Angebot richtet sich an volljährige Menschen. Wenn keine körperliche Erkrankung vorliegt, gelten in unserem Verfahren eine eingehendere Prüfung und längere Wartezeiten.

Besonders wichtig ist, psychische Erkrankungen zu erkennen, die eine freie Entscheidung beeinträchtigen können. In diesen Fällen stehen Behandlung und Unterstützung für ein Weiterleben im Mittelpunkt. Ein Gespräch dient auch dazu, Entlastungsmöglichkeiten und Behandlungsalternativen kennenzulernen.

Wann ist ein psychiatrisches Gutachten erforderlich?

Für unser Verfahren benötigen wir ein fachpsychiatrisches Gutachten zur Freiverantwortlichkeit, wenn schwerere psychiatrische Erkrankungen vorliegen oder körperliche Krankheiten fehlen.

Welche Wartezeiten gelten?

Bei schwer körperlich erkrankten Menschen sehen wir in der Regel mindestens 14 Tage ab dem ersten Arztkontakt vor. Bei Menschen, die körperlich nicht schwer erkrankt sind, verlängert sich diese Zeit. Die Prüfung soll zeigen, ob der Wunsch über längere Zeit besteht. Aus einer Mindestfrist ergibt sich kein zugesagter Termin.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Benötigt werden möglichst die Arztbriefe der vergangenen Jahre, zumindest die wichtigsten Befunde, sowie die Bescheinigung des zweiten Arztes. Wenn ein fachpsychiatrisches Gutachten erforderlich ist, kommt dieses hinzu.

Wie lange gilt das „grüne Licht“?

Mit dem „grünen Licht“ bezeichnen wir den positiven Abschluss unserer Prüfung. Es kann bei uns über mehrere Jahre bestehen bleiben. Die Bescheinigung des zweiten Arztes muss jährlich erneuert werden. Die Voraussetzungen für eine freiverantwortliche Entscheidung müssen weiterhin vorliegen.

Das „grüne Licht“ verpflichtet Sie zu nichts. Sie können sich jederzeit umentscheiden.

Ihre Entscheidung

Kann eine Patientenverfügung die Entscheidung ersetzen?

Nein. Eine Patientenverfügung hält Wünsche zu medizinischen Maßnahmen für den Fall fest, dass Sie nicht mehr selbst einwilligen können. Sie ersetzt keine aktuelle freiverantwortliche Entscheidung über einen assistierten Suizid.

Unabhängig davon kann sie helfen, eigene Behandlungswünsche festzuhalten. Sie erhalten von uns außerdem eine Vorlage für eine Patientenverfügung, die Sie zusätzlich unterzeichnen können.

In welchen Fällen bieten wir keine Begleitung an?

Unser Angebot richtet sich nicht an Minderjährige oder Menschen in akuten seelischen Krisen. Eine Begleitung kommt nicht in Betracht, wenn eine freie und bewusste Entscheidung nicht möglich ist. Das kann beispielsweise bei einer schweren depressiven Episode, fortgeschrittener Demenz oder einer erheblichen psychischen Erkrankung der Fall sein, wenn dadurch die Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigt ist.

Auch wenn eine Begleitung nicht infrage kommt, ist ein Gespräch möglich. Im Mittelpunkt stehen dann Möglichkeiten, die Lebenssituation zu verbessern, Beschwerden zu lindern und Unterstützung zu finden.

Darf ich mich umentscheiden?

Ja. Sie können Ihren Wunsch jederzeit zurückziehen. Die Prüfung soll eine freie Entscheidung sicherstellen, sie schreibt keine Entscheidung fest.